AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Handels- u. Gewerbebetriebs Klaus J. Stakemeier (Logos: KJS / KJS-EDV / KJS-Service) Gültig ab 1. Dezember 1996 / Aktualisiert: Mai 2003
Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, welche der Gewerbebetrieb K. J. Stakemeier (KJS) als Verkäuferin der von ihr gehandelten Waren und Dienstleistungen abschließt. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die Annahme der von der KJS gelieferten Waren bedeutet, daß der Käufer auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen verzichtet. Diese werden auch nicht durch Schweigen der KJS oder durch Lieferung Vertragsinhalt. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen der KJS rechtswirksam für den Gesamtvertrag. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die KJS. Mündliche Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn sie von der KJS schriftlich bestätigt worden sind.
Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, welche der Gewerbebetrieb K. J. Stakemeier (KJS) als Verkäuferin der von ihr gehandelten Waren und Dienstleistungen abschließt. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die Annahme der von der KJS gelieferten Waren bedeutet, daß der Käufer auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen verzichtet. Diese werden auch nicht durch Schweigen der KJS oder durch Lieferung Vertragsinhalt. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen der KJS rechtswirksam für den Gesamtvertrag. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die KJS. Mündliche Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn sie von der KJS schriftlich bestätigt worden sind.
Preise
Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste (Angebotsliste) der KJS. Die Preise gelten für die unverpackte und unversicherte Ware ab Laden/Lager Duisburg.
Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste (Angebotsliste) der KJS. Die Preise gelten für die unverpackte und unversicherte Ware ab Laden/Lager Duisburg.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht - auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager der KJS verläßt. Alle Sendungen sowie etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.
Die Gefahr geht - auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager der KJS verläßt. Alle Sendungen sowie etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.
Zahlung
1. Jegliche Rechnung der KJS ist umgehend nach Erhalt der Ware, in bar ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Skonti sind in unserer Kalkulation nie vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug. Die Hingabe von Schecks und/oder Wechsel erfolgt erfüllungshalber und nicht an Erfüllungsstatt (§364 Abs. 2 BGB). Zahlt der Käufer/Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, so ist die KJS berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 2 geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet. Im Einzelfall vereinbarte Skontoabzüge sind dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung fällige Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Käufer/Kunden bestehen. Reparatur- und Wartungs-/Servicerechnungen sind nicht skontierbar.
2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die KJS , ohne daß es einer gesonderten Mahnung mit Fristsetzung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% p.A. auf den Rechnungsbetrag zu berechnen (Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB).
3. Für die fälligen Forderungen wird die KJS - abgesehen von Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 2 - die folgenden Verzugsgebühren für die zweite und jede folgende Mahnung - jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer - in Rechnung stellen: a) Bei Saldoforderungen im Einzelfall bis € 1000,- 2% des Forderungsbetrages; b) bei Saldoforderungen von € 1000,- bis € 2500,- im Einzelfall 1,5% des Forderungsbetrages, der über € 1000,- hinausgeht, im übrigen die Verzugsgebühren gemäß Ziffer a); c) bei Saldoforderungen über € 2500,- im Einzelfall 1% des über € 2500,- hinausgehenden Forderungsbetrages, im übrigen die Verzugsgebühren gemäß Ziffer a) und b).
4. Die Forderungen der KJS werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Käufer/Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer einzelner Verbindlichkeiten gegenüber der KJS in Verzug gerät, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere Zielüberschreitungen des Käufers/Kunden - auch Dritten gegenüber - bekannt werden, der Käufer/Kunde Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Die KJS ist dann nach ihrer Wahl berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Überzahlungen des Kunden werden gutgeschrieben und mit der nächsten Lieferung verrechnet.
1. Jegliche Rechnung der KJS ist umgehend nach Erhalt der Ware, in bar ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Skonti sind in unserer Kalkulation nie vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug. Die Hingabe von Schecks und/oder Wechsel erfolgt erfüllungshalber und nicht an Erfüllungsstatt (§364 Abs. 2 BGB). Zahlt der Käufer/Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, so ist die KJS berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 2 geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet. Im Einzelfall vereinbarte Skontoabzüge sind dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung fällige Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Käufer/Kunden bestehen. Reparatur- und Wartungs-/Servicerechnungen sind nicht skontierbar.
2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die KJS , ohne daß es einer gesonderten Mahnung mit Fristsetzung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% p.A. auf den Rechnungsbetrag zu berechnen (Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB).
3. Für die fälligen Forderungen wird die KJS - abgesehen von Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 2 - die folgenden Verzugsgebühren für die zweite und jede folgende Mahnung - jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer - in Rechnung stellen: a) Bei Saldoforderungen im Einzelfall bis € 1000,- 2% des Forderungsbetrages; b) bei Saldoforderungen von € 1000,- bis € 2500,- im Einzelfall 1,5% des Forderungsbetrages, der über € 1000,- hinausgeht, im übrigen die Verzugsgebühren gemäß Ziffer a); c) bei Saldoforderungen über € 2500,- im Einzelfall 1% des über € 2500,- hinausgehenden Forderungsbetrages, im übrigen die Verzugsgebühren gemäß Ziffer a) und b).
4. Die Forderungen der KJS werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Käufer/Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer einzelner Verbindlichkeiten gegenüber der KJS in Verzug gerät, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere Zielüberschreitungen des Käufers/Kunden - auch Dritten gegenüber - bekannt werden, der Käufer/Kunde Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Die KJS ist dann nach ihrer Wahl berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Überzahlungen des Kunden werden gutgeschrieben und mit der nächsten Lieferung verrechnet.
Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt Eigentum der KJS bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer; hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Der Käufer willigt hierdurch ausdrücklich darin ein, daß die KJS bei Verzug des Käufers jederzeit berechtigt ist, die Vorbehaltsware aus der Verfügungsgewalt des Käufers zu entfernen; der Käufer verzichtet auf den Einwand der verbotenen Eigenmacht. Die KJS ist nach Abholung der Ware berechtigt, diese freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu veräußern oder versteigern zu lassen; Gutschrift der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös abzüglich etwaiger Kosten.
2. Auf Verlangen der KJS hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der KJS stehenden Waren, sowie über den Standort von der KJS vermieteter Waren zu geben.
1. Die Ware bleibt Eigentum der KJS bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer; hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Der Käufer willigt hierdurch ausdrücklich darin ein, daß die KJS bei Verzug des Käufers jederzeit berechtigt ist, die Vorbehaltsware aus der Verfügungsgewalt des Käufers zu entfernen; der Käufer verzichtet auf den Einwand der verbotenen Eigenmacht. Die KJS ist nach Abholung der Ware berechtigt, diese freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu veräußern oder versteigern zu lassen; Gutschrift der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös abzüglich etwaiger Kosten.
2. Auf Verlangen der KJS hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der KJS stehenden Waren, sowie über den Standort von der KJS vermieteter Waren zu geben.
Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware geltend gemacht werden und zwar entweder schriftlich oder telegraphisch. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen zu überprüfen in den Umfang, wie es handelsüblich ist. Später als 8 Tage nach Empfang der Ware können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die im Rahmen einer stichprobenmäßig auch im Hinblick auf elektrische Ausführung und technische Verwendbarkeit durchgeführten Überprüfungen hätten festgestellt werden können.
Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware geltend gemacht werden und zwar entweder schriftlich oder telegraphisch. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen zu überprüfen in den Umfang, wie es handelsüblich ist. Später als 8 Tage nach Empfang der Ware können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die im Rahmen einer stichprobenmäßig auch im Hinblick auf elektrische Ausführung und technische Verwendbarkeit durchgeführten Überprüfungen hätten festgestellt werden können.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für gelieferten Waren gelten über die gesetzlichen Gewährleistungen hinaus die Gewährleistungen der KJS, die in den zur Ware gehörigen Garantiebestimmungen festgelegt sind.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für gelieferten Waren gelten über die gesetzlichen Gewährleistungen hinaus die Gewährleistungen der KJS, die in den zur Ware gehörigen Garantiebestimmungen festgelegt sind.
Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden der KJS oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden der KJS oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Datenschutz
Der Kunde ermächtigt die KJS, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Der Kunde ermächtigt die KJS, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Die KJS und der Käufer verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach Ihren wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nach kommt.
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Die KJS und der Käufer verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach Ihren wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nach kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit Geschäftsverbindung sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist Duisburg. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist der Gerichtsstand nach Wahl der KJS am Sitz der KJS oder am Sitz des Kunden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit Geschäftsverbindung sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist Duisburg. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist der Gerichtsstand nach Wahl der KJS am Sitz der KJS oder am Sitz des Kunden.